Manche Leute denken, dass der Verlust des Führerscheins das Ende der Welt ist. Natürlich sprechen wir von einer Situation, in der sie uns durch Punkte punkweggenommen wurden. Das ordentliche Fahrverbot wird für die Dauer von 1 bis 3 Monaten in Klein-/Bußgeldverfahren und für die Dauer von 1 bis 6 Monaten in Strafverfahren ausgesprochen. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Sanktion neben bspw. einer Geld- oder Strafpunkte (Fehlverhaltensverfahren) oder einer Freiheits- oder Geldstrafe (Strafverfahren).
Im Bußgeldverfahren muss die Handlung, für die ein Fahrverbot ausgesprochen wird, immer im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs stehen.
Im Strafverfahren kann ein Fahrverbot jedoch auch in Situationen verhängt werden, in denen die Tat nicht in engem Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs stand. Vereinfacht ausgedrückt ist ein Fahrverbot – wie der Name schon sagt – ein Fahrverbot für ein oder mehrere Kraftfahrzeuge für einen bestimmten Zeitraum (von 1 bis 6 Monaten). Nach einem solchen Fahrverbot – also nach Ablauf der Frist, für die es erlassen wurde, dürfen Sie ohne Formalitäten wieder problemlos Kraftfahrzeuge führen.
Komplizierter wird die Sache, wenn Sie Ihren Führerschein wegen Alkohol oder Drogen verlieren. Dies hat massive Folgen in Form eines kompletten Führerscheinverlustes. Um sie wiederherzustellen, müssen wir die MPU bestehen, die unter anderem den Idiotentest umfasst. Sie können Ihnen helfen, den Idiotentest zu bestehen, indem Sie die Dienste Institut für Mpu nutzen, das Ihnen bei der Vorbereitung auf diese Prüfung hilft.